Diese Website verwendet Cookies und Drittinhalte

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, die für die Darstellung der Website zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf „Auswahl akzeptieren“ werden nur diese Cookies gesetzt. Andere Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos oder Google Maps Karten), werden nur mit Ihrer Zustimmung durch Auswahl oder Klick auf „Alles akzeptieren“ gesetzt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Kontakt
Erzieher mit Kindern

Ausbildung zum*zur Erzieher*in

in Teilzeit

Die Ausbildung in Teilzeit dauert 3 Jahre plus mindestens ein Jahr Berufspraktikum. Wird auch das Berufspraktikum in Teilzeit durchlaufen, so verlängert es sich entsprechend. 

Die Unterrichts- bzw. Praktikumszeiten liegen i. d. R. von montags bis freitags von 8:30 - 13:30 Uhr. Das Schuljahr beginnt immer im September nach den Sommerferien.

Abgesehen von der längeren Ausbildungsdauer gelten dieselben Voraussetzungen und Grundsätze der Ausbildung in Vollzeit

  • Nachweis des Schulabschlusses (Abitur, Fachhochschulreife) 
  • Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung
  • Nachweis eines 6-wöchigen Praktikums in einer Kindertagesrinrichtung vor Ausbildungsbeginn
  • Besuch eines Infoabends bzw. Aufnahmegespräch an der Fachschule
  • Nachweis des Schulabschlusses (Realschulabschluss, Fachschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsabschluss)
  • Abschluss des 1-jährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)*
  • Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung
  • Nachweis eines 6-wöchigen Praktikums in einer Kindertagesrinrichtung vor Ausbildungsbeginn**
  • Besuch eines Infoabends bzw. Aufnahmegespräch an der Fachschule für Sozialpädagogik

*Alternativ zum Abschluss des 1-jährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) gibt es folgende Möglichkeiten:

  • mindestens zweijährige Ausbildung in einem sozialpädagogischen Beruf (z.B. Kinderpfleger*in, sozialpädagogische*r Assistent*in, o.ä.)
  • mehrjährige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind
  • Weitere mögliche Voraussetzungen erfahren Sie beim Infoabend bzw. beim Aufnahmegespräch.

** entfällt beim Besuch des 1-jährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) oder nach einer einschlägigen Ausbildung

Abhängig von Ihren Voraussetzungen dauert die Ausbildung zum*zur Erzieher*in drei bis fünf Jahre.

Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik

Im Berufskolleg für Sozialpädagogik lernen Sie das Berufsbild "Erzieher*in" genau kennen und eignen sich erste Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen an. Sie sammeln, von uns begleitet, Praxiserfahrung in einer geeigneten Einrichtung Ihrer Wahl und nehmen am allgemeinbildenden sowie fachtheoretischen Unterricht in der Schule teil. 

Fachschule für Sozialpädagogik (3 Jahre)

Die Ausbildung an unserer Fachschule für Sozialpädagogik wird Sie dazu befähigen, eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in vielen sozialpädagogischen Bereichen fundiert tätig sein zu können. Sie nehmen am theoretischen und praxisorientierten Unterricht teil und absolvieren mehrere Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern.

Einjähriges Berufspraktikum

Nach bestandener Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren Sie ein einjähriges Berufspraktikum, um sich in die selbstständige Tätigkeit des Erzieher*innenberufs einzuarbeiten. Dabei können Sie die erworbenen theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten anwenden und vertiefen. Auch während des Berufspraktikums werden Sie durch die Schule betreut. 

Die jeweils ersten 6 Monate gelten als Probezeit.

Der Unterricht beginnt jedes Jahr im September nach den Sommerferien.

  • Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik: Der Unterricht findet an 3 Tagen pro Woche zwischen 8:30 Uhr und 15:45 Uhr statt. Das Praktikum findet regelmäßig an 2 Tagen pro Woche statt.
  • Fachschule für Sozialpädagogik: Der Unterricht findet an 4 Tagen pro Woche zwischen 8:30 Uhr und 13:30 Uhr statt. Das Praktikum findet regelmäßig an einem Tag pro Woche statt. Darüber hinaus gibt es ein Blockpraktikum.

Am Ende der Fachschule für Sozialpädagogik stehen die schulischen Abschlussprüfungen:

  • Facharbeit mit Präsentation und einem abschließenden Fachgespräch
  • Schriftliche Prüfung im Handlungsfeld "Erziehung und Betreuung gestalten" (EuB)
  • Mündliche Prüfung in mindestens einem Handlungsfeld
  • Nach dem 1-jährigen Berufspraktikum und bestandenem Kolloquium wird die staatliche Anerkennung verliehen.

Hochschulzugangsberechtigung

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2021 erhalten Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit können Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung direkt an allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Studium beginnen, ohne dafür die bisherige Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen zu müssen.

Bachelor Professional

Nach einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums tragen Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") ab dem Schuljahr 2020/21 die Berufsbezeichnung "Bachelor Professional".

Im Anschluss an Ihr Aufnahmegespräch bzw. nach Ihrem Besuch eines Informationsabends lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen zukommen:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular (siehe Downloads)
  • aktueller, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild/Passfoto
  • Zeugnisse Ihrer Schulabschlüsse

Kontakt

Berufliche Schulen DAA Stuttgart
Fachschule für Sozialpädagogik
Nordbahnhofstraße 147
70191 Stuttgart

Telefon: 0711 672359-10
Telefax: 0711 672359-99
E-Mail: noba.stuttgart[at]daa.de

Unsere Kolleginnen in der Verwaltung beantworten gerne Ihre Fragen.