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Können die Schulgebühren ermäßigt werden?

"Social Sponsoring" hat bei uns seit jeher gute Tradition und es gibt hier unterschiedliche Angebote:

Viele unserer Schularten konnten wir schon schulgeldfrei stellen. Wo dies nicht möglich ist, haben wir für unsere Schülerinnen und Schüler umfangreiche Förderprogramme geschaffen.

  • Die DAA-Stiftung Bildung und Beruf unterstützt unsere Schüler*innen bei Bedarf mit Schulgeld­ersatz. So können auf Antrag bis zu 150 € im Monat pro Schüler*in gezahlt werden. Sie müssen hierfür einen Antrag stellen, dem die üblichen Nachweise in Form von Steuererklärung, Gehaltsabrechnung oder Kontoauszügen beizufügen sind. Die DAA-Stiftung wird diesen Antrag prüfen und bei einem positiven Bescheid entsprechende Unterstützungszahlungen als Schulgeldersatz direkt an die Schule leisten.
  • Auch gute schulische Leistungen können die Schulgebühren senken helfen: Z.B. bekommen Schüler*innen, die in den Versetzungszeugnissen am Ende des 1. Jahres einen Notenschnitt von 2,5 oder besser erreichen, im 2. Schuljahr die Schulgebühren erlassen.
  • Wer in der bedauerlichen Lage ist, eine Klasse wiederholen zu müssen, muss im Wiederholungsjahr keine Schulgebühren bezahlen.
  • Geraten Schüler*innen oder ihre Familien während des Schuljahres in eine Notlage, so können die Schulgebühren ausgesetzt, verringert, über eine längere Frist gestreckt oder in Einzelfällen sogar ganz erlassen werden.

Natürlich sehen wir all diese unterschiedlichen Formen der finanziellen Unterstützung und Entlastung als einen Bildungskredit an unsere Schüler*innen an, der nicht in Geld zurückgezahlt wird, sondern eher in Form von Fleiß und guten Leistungen.  

In allen Fällen aber gilt: Sprechen Sie uns an – wir finden (fast) immer eine Lösung!